Verbände:

In Mitteleuropa haben sich derzeit 9 Vereinigungen den ökologischen Weinbau angeschlossen (Stand März 2008)  unter anderem:

Österreich

Frankreich

 

Deutschland

 

Es gibt Biowinzer, die sich keinem Verband angeschlossen habe, jedoch nach EU-Bioverordnung (EU- Öko-Verordnung) regelmäßige Kontrollen von unabhängigen Instituten durchführen lassen müssen.


Was ist die Eu-Bioverordnung?

In der europäischen Öko-Verordnung der EWG aus dem Jahr 1991 (Nr. 2092/91) wird die Erzeugung und Herstellung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel definiert, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind.

Dies ist eine ergänzende Verordnung zu den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen IFOAM. In der IFOAM sind bereits über 700 Verbände aus über 108 Nationen organisiert.
Weitere Ergänzung fand erstere Definition im Jahr 1999 in der Verordnung der EWG (Nr. 1804/99) in der die Aufzucht und die Kennzeichnung sowie die Kontrolle der wichtigsten Tierarten geregelt wird. Hierbei dürfen genetisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Produkte im Öko-Landbau (Inland, EU und Drittländer) und bei der Verarbeitung zu Biolebensmitteln keine Verwendung finden.

EU-Siegel für Bioprodukte

Ab 01. Januar 2009 wird ein neues europäisches – verpflichtendes – EU-Logo für ökologische Produkte eingeführt.

Wie es genau aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Bestehende einzelstaatliche oder private Siegel können jedoch weiterhin ergänzend angebracht werden.
Bis zur Einführung des Logos hat die EU-Kommission, Durchführungsbestimmungen für die neue EG-Öko-Verordnung zu erarbeiten. Bislang gibt es dafür keinen genauen Zeitplan - allerdings erwarten die Landwirtschaftsverbände die ersten Vorschläge dazu im Herbst ds. Jahres.
 

Die neue Verordnung (EG) 834/2007 (siehe unter "Mehr zum Thema"), umfasst eine Reihe von Grundsätzen für die ökologische Erzeugung sowie neue Einfuhr- und Kontrollregelungen.

Weiter Informationen siehe Quelle: