DAC steht für „Districtus Austriae Controllatus“.
Das heißt übersetzt soviel wie „kontrollierte österreichische Herkunftsbezeichnung“. Mit DAC werden geprüfte, regionaltypische Qualitätsweine aus Österreich bezeichnet. Das Weinviertel war 2003 das erste Weinbaugebiet Österreichs, das sich dafür entschieden hat, für den eindeutigen und jederzeit wieder erkennbaren Charakter seiner Grünen Veltliner einzutreten. Seither setzt man auf diese auch international bekannte Qualitäts- und Herkunftsgarantie. Zu erkennen ist der „Weinviertel dac“ an der einheitlichen Kapsel, auf der das Weinviertel schematisch abgebildet ist.
Wo Weinviertel DAC draufsteht,
ist der Prototyp des würzig, fruchtigen Grünen Veltliners drin. Genau so, wie ihn viele Weinfreunde mögen. Strenge Regeln stellen sein hohes qualitatives Niveau sicher, dafür sorgen verschiedene Prüfungen, die ein Weinviertel dac erfolgreich bestehen muss.
Kontrolle & strenge Kostkriterien: Sicherheit für Konsumenten.
Die Grundvoraussetzung für einen Weinviertel dac ist, dass er allen strengen Kriterien eines österreichischen Qualitätsweins entsprechen muss. Für Weinviertel dac Weine gibt es danach eine zusätzliche, noch strengere Verkostung. Hier stellt eine Kommission fest, ob dieser Wein neben seiner hohen Qualität auch dem regionaltypischen Geschmacksbild entspricht. Bei dieser Verkostung müssen mindestens 5 von 6 Verkostern dem Wein das Niveau eines Weinviertel dac zusprechen. Als Hilfestellung für die Verkoster gibt es Referenz- und Pegelweine. Erst wenn der Wein diese strengen Prüfung besteht, darf er als Vertreter und Botschafter des Weinviertels seine Herkunft nun auch optisch besonders betonen.
Die Kriterien für Weinviertel DAC.
Er muss trocken mit max. 6 g/l Restzucker ausgebaut sein und darf weder einen Holz- noch Botrytiston aufweisen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 12 Vol % betragen, hell- bis grüngelb, mit fruchtigem, würzig-pfeffrigem Geschmack.
Der Wein mit dem typischen Gebiets- und Sortencharakter - auch als das so genannte „Pfefferl“ bezeichnet - darf erst ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres ausgeschenkt werden.
Quelle: Weinvierteldac
Weiter Informationen: Weinviertel Tourismus